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Berichte

Aus dem Gemeinderat
Stellungnahme Bebauungsplan "Wehräcker II"
 
An
 
die Gemeindeverwaltung Abstatt
 
Rathausstraße 30
 
74232 Abstatt
 
Datum: 13. August 2025
 
 
 
 
 
Betreff: Stellungnahme zu dem Bebauungsplan „Wehräcker II“ in Abstatt
 
 
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zenth,
 
sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
die Fraktion der LWA reicht mit den nachfolgenden Punkten fristgerecht zu der Auslegung des Bebauungsplans „Wehräcker II“ ihre Stellungnahme ein.
 
 
 
Schutzgut Boden:
 
Das Schutzgut Boden ist auf dem Gebiet, auf welchem das Neubaugebiet „Wehräcker II“ errichtet werden soll, von sehr hoher Qualität. Daher sollten diese Flächen ausnahmslos für die nachhaltige Lebensmittel- bzw. Futtermittelproduktion der Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Um die Verhältnismäßigkeit darzustellen, anbei ein praxisnahes Beispiel. Die zukünftig versiegelte Fläche könnte ca. 70 Personen pro Jahr mit Weizenprodukten ernähren.
 
Damit ein Boden von solch einer hohen Qualität entstehen kann, bedarf es einen Zeitraum von mehreren Dekaden. Ausschlaggebend hierfür sind komplexe biochemische und physikalische Prozesse, welche wichtige Funktionen im Wasser-, Nährstoff und Klimahaushalt erfüllen.
 
Die geplante Neuversiegelung von ca. 5590m² lässt den Versiegelungsgrad von 2% auf 51 % ansteigen. Hierdurch verliert der Boden seine Funktion vollständig, sodass die Wertstufe dieser Böden mit „null“ gewertet wird. Der Eingriff in das hier aufgezeigte Schutzgut ist somit als erheblich zu betrachten.
 
 
 
Schutzgut Luft und Klima:
 
Das Gebiet Wehräcker II, sowie die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen fungieren als Freiland-Klimatop. Diese zeichnen sich durch einen ungestörten, stark ausgeprägten Tagesgang von Temperatur und Feuchte sowie einer starken Frisch-/ und Kaltluft-produktion aus. Aufgrund einer hohen Empfindlichkeit gegenüber baulichen Maßnahmen (nutzungsändernden Eingriffen) können klimatische Beeinträchtigungen herbeigeführt werden. Im Regelfall käme es zu einem spürbaren Temperaturanstieg. Dadurch müsste der HBI (Hitzebetroffenheitsindex) für dieses Plangebiet deutlich nach oben korrigiert werden. Eine natürliche Abkühlung in diesem Bereich könnte somit nur schwer gewährleistet werden.
 
 
 
Artenschutz:
 
Artenschutz ist im Falle eines Bebauungsplanverfahrens nicht abwägbar und muss im Plangebiet vollumfänglich durchgeführt werden. Es ist nicht ratsam einen veralteten Artenschutzbericht von 2019 als Grundlage für eine Begründung heranzuziehen. Innerhalb von sechs Jahren verändert sich die Fauna und Flora. Durch die klimatischen Einflüsse kann innerhalb dieses Zeitraums eine andere Vegetation entstehen. Welche schützenswerten Tiere sich in diesem Gebiet in den letzten Jahren angesiedelt haben, kann erst mit bestimmter Sicherheit gesagt werden, wenn zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten eine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde. Da diese Untersuchung bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich vorliegt, sollte dieses Versäumnis schnellstmöglich nachgeholt werden.
 
 
Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise:
 
Bei Flächenneuausweisungen in Flächennutzungsplänen nach § 5 BauGB und von nicht aus dem FNP entwickelten Bebauungsplänen nach § 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 soll der geplante Bedarf an Wohnbauflächen und Gewerbebauflächen durch eine Plausibilitätsprüfung geprüft werden.
 
Der Maßstab der Prüfung beruht auf den Vorgaben des Baugesetzbuches, insbesondere § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) – ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden ist einer zusätzlichen Flächenversieglung für eine bauliche Nutzung vorzuziehen.
 
Für die Plausibilität des Planungsansatzes zum Wohnbauflächenbedarf kommt es deshalb insbesondere auf die Nachvollziehbarkeit des vom Plangeber ermittelten Bedarfs aus der Bevölkerungsentwicklung (ggf. prognostizierter Bevölkerungszuwachs, Wanderungsgewinne), der Entwicklung der Belegungsdichte (EW/WE, Wohnfläche/EW) sowie auf die Nachvollziehbarkeit des Flächenneubedarfs an.
 
Die Berechnungsmethode setzt dadurch an, dass zu Beginn sowohl ein Einwohnerzuwachs (EZ1) als auch eine prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ2) über einen Zeitraum von 15 Jahren ermittelt werden. Im Nachgang werden beide Werte addiert und zur Ermittlung eines Wohnbauflächenbedarfs herangezogen. Bezüglich der Einwohnerdichte werden für Gemeinden generell 50 Einwohner pro Hektar als Orientierungswert angenommen. Mit den Daten des statistischen Landesamts ergeben sich für die Kenngrößen EZ1 und EZ2 nachfolgende Werte:
 
 
EZ1:       223 Personen
 
EZ2:       -221 Personen
 
 
 
Quelle: Baden-Württemberg: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Abs. 2 BauGB Vom 15. Februar 2017
 
 
Durchführung der Berechnung:
 
 
 
 
 
An dieser Stelle muss auf zwei wichtige Erkenntnisse hingewiesen werden:
 
1.)    Die Fläche des geplanten Neubaugebiets Wehräcker II beträgt 1,14 ha (11400m²), dem gegenüber steht der errechnete Wohnraumbedarf von 0,04ha (400m²). Folglich ist Wehräcker II um den Faktor 28,5 größer. In welcher Verhältnismäßigkeit steht also das geplante Baugebiet zu dem errechneten Wohnraumbedarf?
 
2.)    Die Formel und deren Ergebnis kann mit anderen Worten auch wie folgt beschrieben und gedeutet werden: Die Gemeinde Abstatt würde ein Baugebiet von 1,14ha für 2 Personen ausweisen, welche errechnet nur eine Fläche von 0,04 ha benötigten.
 
In welchem Verhältnis steht das? Könnten die beiden Personen nicht in leerstehenden Bestandsobjekt untergebracht werden?
 
 
 
 
 
Starkregenrisikomanagement:
 
Die Vergangenheit, besonders das Jahr 2023, hat uns gelehrt, dass bei Starkregenereignissen die Gemeinde Abstatt von Überschwemmungen und Schlammlawinen nicht verschont geblieben ist.
 
Begünstigt durch die stark ausgeprägten Hitzeperioden fließt bei Starkregen das Wasser über den ausgetrockneten Boden und kann dementsprechend nicht versickern. Die südliche Häuserfront des Neubaugebiets (siehe Abbildung 1) steht somit in einem gefährdeten Bereich, wenn die Wassermassen über den Landgraben hinweg abfließen. Welche Schutzmaßnahmen werden für die zukünftigen Bewohner installiert bzw. sind vorgesehen, um zukünftige Überschwemmungen zu minimieren?
 
Wichtig wäre an dieser Stelle auch die möglichen Eigentümer über die Überflutungsrisiken vorab zu informieren und aufzuklären.
 
 
 





Abbildung 1: Bebauungsplan Wehräcker 2
 
 
 
Wirtschaftlichkeit
 
Generell muss bei diesem Projekt die Wirtschaftlichkeit hinterfragt werden. Die aktuell gültige Version des Bebauungsplans wurde diverse Male von dem Planungsbüro „Roosplan“ verändert und angepasst. Dabei sind mitunter hohe Planungskosten entstanden. Die aktuelle Zwischensumme beläuft sich auf ca. 145.000€. In diesem Wert sind die Kosten, welche seitens der Kommune aufgebracht werden mussten, um die entsprechenden Flurstücke käuflich zu erwerben, nicht inkludiert. Diese müssen separat betrachtet werden. Laut unserem Verständnis werden die Gesamtkosten auf den Quadratmeterpreis umgelegt. Daher stellt sich die Frage, wer sich diese Preise in der heutigen Zeit noch leisten kann. Im schlimmsten Fall wäre ein Baugebiet ausgewiesen und die Bauplätze könnten nicht oder nur teilweise verkauft werden. Somit wäre der eigentliche Zweck verfehlt. Schlussendlich müssen noch die jährlichen Wartungskosten für das Neubaugebiet durch den Bauhof berücksichtigt werden (Salzstreuen, Mäharbeiten,…). Auch hier fallen Mehrkosten für die Kommune an.
 
 
 
 
Wir bitten unsere Bedenken und Hinweise in die weiteren Planungen mitaufzunehmen und zu berücksichtigen.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
die Gemeinderäte der LWA-Fraktion
 
 
 
 
 
Susanne Krafft:                 ______________________________________________
 
 
 
 
 
Dr. Helfried Vogel:           ______________________________________________
 
 
 
 
 
Samuel Klenk:                   ______________________________________________
 
 
 
 
 
Lars Baumgärtner            ______________________________________________
 
 
 
Blühstreifen anstatt Rasen
 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
 
die LWA hat es sich zur Aufgabe gemacht, in der nächsten Gemeinderatssitzung im September ein Konzept für die innerörtliche Begrünung sowie für die Mäharbeiten zu erstellen. Aktuell werden an den Ortseingängen und -durchfahrten Stiefmütterchen und Eisbegonien gepflanzt. Diese würde die LWA gerne durch mehrjährige Blühmischungen ersetzen, die zum einen die Insektenkultur fördern und zum anderen, die Gießarbeiten für den Bauhof reduzieren würden.
 
Weiterhin ist es der LWA ein großes Anliegen, die Mäharbeiten des Bauhofs auf ein Minimum zu reduzieren. Der klassische „Englische Rasen“ würde somit bei den wiederkehrenden Hitzeperioden nicht „verbrennen“ und eine Braunfärbung bliebe aus.
 
In diesen beiden Punkten ist die LWA auf ihre Mitarbeit angewiesen. Sollten Sie in Abstatt noch Stellen kennen, die nicht oft gemäht werden müssten, oder an welchen eine Blühmischung das Ortsbild verschönern könnte, würden wir uns über einen Hinweis Ihrerseits freuen. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf unserer Homepage.
 
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.
 
 
Ihre Gemeinderäte der LWA
  

Gemeinderatssitzung vom 15.7.25 TOP 15
 

Antrag der LWA Fraktion zum Thema Blüh- und Grünstreifen in Abstatt
 
 
Natur-, Klima-, Landschafts- und Artenschutz liegt der LWA am Herzen.
 
Stiefmütterchen und Eisbegonien sind durch zunehmende Hitzeperioden und Wasserknappheit aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß. Deshalb sollten auch die Kreisverkehre und Verkehrsinseln betrachtet werden. Ebenso -wo möglich- die Ausdehnung der Mähintervalle und die Teilnahme am „mäh-freien Mai“ im Jahr 2026 besprochen werden.
 
Eine frühzeitige Bewerbung beim NABU-Programm „Natur nah dran“, die Teilnahme an Förderprogrammen bei denen man sich mit Projekten im nach hinein bewirbt, z. B. BW blüht, oder Straßenoasen wären denkbar.
 
Die  öffentlichen Flächen unserer Gemeinde erscheinen eher trist. Nachhaltige Konzepte, die unseren Ort erblühen lassen, der Einsatz von mehrjährigen Blühmischungen zur Förderung der Insektenvielfalt und unter dem Strich mögliche Kosten-/Arbeitsersparnis  wollen wir mit dem Gesamtgremium und dem Bauhofleiter diskutieren und Maßnahmen beschließen.
 
Zunächst wurde von einem Mitglied der FWG die Bitte geäußert den Antrag zurückzuziehen, letztendlich wurde der Antrag auf die Sitzung im September vertagt.
 

  

Stellungnahme der LWA zum TOP 3 der Sitzung vom 3.6.25 – Wehräcker II  

 

Laut aktueller Flächenstatistik des Regionalverbands HN-Franken geht die Kurve bei der Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Abstatt steil nach oben.
Das Schutzgut Boden ist im Bereich Wehräcker von sehr hoher Qualität und daher grundsätzlich für die nachhaltige Erzeugung von Nahrungs- und Futtermittel zu
erhalten. Laut Sitzungsvorlage sind unverbaute, nicht versiegelte Flächen nahezu für alle Umwelt und Landschaftsfunktionen unentbehrlich. In der Bewertung des
Schutzguts Luft und Klima wird die Schozachaue als Freilandklimatop bezeichnet. Im Gegensatz gibt es keine fundierten Zahlen, die den aktuellen Wohnraumbedarf
belegen. Auf einem ¼ der Fläche befinden sich eine alte Eiche und mehrere Streuobstbäume, die Rückzug und Nistplätze für viele Tierarten bieten, welche bei
der Umsetzung des Baugebiets Wehräcker II gefällt werden.
Mit ihren Gegenstimmen setzten unsere Gemeinderäte ein Zeichen für eine Trendwende im Flächenverbrauch hin zur Innenentwicklung. Sollte das Baugebiet
realisiert werden fordert die LWA, eine aktuelle Kartierung beim Artenschutz, dass das Abtragen des Oberbodens überwacht und das entstehende Defizit von 86.782
Ökopunkten auf Abstatter Gemarkung ausgeglichen wird.

 
  

Gemeinderatssitzung vom 08. April – Stellungnahme der LWA
 
Betrifft: Bauvorhaben - Hühnerhaltung, Hühnerwagen, Verkaufsautomat; Flst. 1328; Abstatt
 
 
Die LWA begrüßt generell die Errichtung von mobilen Hühnerställen, da sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit regionalen Lebensmitteln darstellen. Dank einer entsprechenden Reform der Landesbauordnung (LBO) sollen auf diesem Gebiet auch die bürokratischen Hürden verringert werden. Zukünftig sollen die mobilen Hühnerwägen für einen privilegierten Landwirt genehmigungsfrei sein. Dies gilt jedoch nicht für die private Hobbytierhaltung.
 
 
In dem vorgelegten Tagesordnungspunkt (TOP 11) möchte die LWA zu diversen Punkten Stellung beziehen:
 
 
1.) Der nicht vorschriftsmäßige Ablauf des Bauverfahrens:
 
Gegen Ende des Jahres 2024 wurde auf den Flurstücken im Mitteltal ein mobiler Hühnerwagen, sowie ein Verkaufsautomat an einer genehmigten Maschinenhalle im Außenbereich installiert. Die eigentliche Bauvoranfrage auf die oben genannten Gegenstände wurde erst im März 2025 vom Bauherrn eingereicht und lag dem Gemeinderat in der Aprilsitzung zur Abstimmung vor.
 
Die LWA heißt es für nicht gut, dass in diesem Fall erst „Fakten“ geschaffen wurden, bevor man den vorschriftsmäßigen Prozess eines Baugesuchs eingehalten hat. Streng genommen wäre ein Rückbau bis zur finalen Genehmigung durch die entsprechenden Behörden erforderlich.
 
 
2.) Fehlende Verfahrensfreiheit für mobile Hühnerwägen:
 
Durch die Reformen der Landesbauordnung (LBO) sollen mobile Hühnerställe zukünftig verfahrensfrei sein. Ein Inkrafttreten dieses Gesetzes wird im Juli 2025 erwartet.
 
Die LWA rügt in diesem Falle das vorschnelle Berufen auf die Gesetzesänderung, welche möglicherweise im Juli diesen Jahres Inkrafttreten könnte. Zum Zeitpunkt der Bauanfrage war der alte Prozess, in welchem eine Baugenehmigung hätte erteilt werden müssen, noch rechtskräftig. Auf der Basis von Annahmen / Spekulationen dürfen keine Genehmigungen erteilt werden.
 
 
3.) Das Bauen im Außenbereich ist nur privilegierten Land- und Forstwirten gestattet.
 
Der §35 des Baugesetzbuches regelt die Bauvorhaben im Außenbereich einer Kommune. Das Bauen selbst soll auf ein Minimum beschränkt werden, da der Schutz und die Erhaltung der Natur oberste Priorität genießen. Lediglich privilegierten Land- und Forstwirten ist das Bauen im Außenbereich gestattet.
 
Die LWA kritisiert an dieser Stelle, dass es sich bei dem Bauherrn nicht um einen privilegierten Land- oder Forstwirt handelt. Somit hätte das Bauvorhaben bereits in vorheriger Instanz rechtlich abgelehnt werden müssen. Dass in der Gemeinderatsitzung trotzdem darüber diskutiert wurde, ob man einen mobilen Hühnerwagen im Außenbereich „schön“ findet oder nicht stößt bei der LWA auf absolutes Unverständnis.
 
 
Fazit:
 
Die LWA möchte nicht als Dauer-Mahner oder Nörgler verstanden werden. Sie möchte aber dafür sorgen, dass während ihrer Legislaturperiode die bestehenden Gesetze, Vorschriften und Prozesse eingehalten werden. Eine willkürliche, auf persönlichen Interessen basierende, Entscheidung über eine Baugenehmigung sollte allgemein nicht erteilt werden.
 
 
Ihre Gemeinderäte der LWA
Statement zum Antrag der LWA
zur Bildung eines neuen Ausschusses "Natur-, und Klimaschutz"
   
 
Wir werden zukünftig mit Starkregen, Hitze und anderen klimatischen Herausforderungen rechnen müssen.
Um aktiv geeignete Maßnahmen zu ergreifen braucht es Ideen, Bereitschaft und die notwendigen finanziellen Mittel.
Wir sehen es als unerlässlich an, dass Bürger, die Landwirtschaft und Unternehmen im Vorfeld eingebunden werden, um so auch die Machbarkeit zu besprechen.
  
Bei einem beratenden Ausschuss gibt es diese Möglichkeit der Beteiligung. Die Ergebnisse können dann im Gesamtgremium vorgestellt und beschlossen werden.
•     nachhaltige Entwicklung von Abstatt, um so langfristig die Lebensqualität zu erhalten, zu verbessern und die Attraktivität unserer Gemeinde zu steigern.
•     Natur-, Landschafts-, Umwelt-, Artenschutz rückt in den Fokus der Ratsarbeit.
  
Bei unserer 1. Zukunftswerkstatt im Rahmen der Bürgerbeteiligung hat sich gezeigt wie wichtig diese Themen unseren Mitgliedern und auch den teilnehmenden Bürgern sind. Es wurden bereits konkrete Vorstellungen geäußert.
Ein beratender Ausschuss Natur-, Umwelt und Klimaschutz ist für uns eine wichtige Plattform, die Ideen der Bürgerschaft einzubringen, die Möglichkeiten zu prüfen und deren Umsetzung anzugehen.
 
In der Sitzung vom 17.12.2024 wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
 
Susanne Krafft
-stellvertretende Fraktionsvorsitzende-
Gemeinderatssitzung vom 18.3.2025
  
TOP: Vergabe Maßnahmen Kirchplatz

Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang zur Apotheke, Beseitigung von Stolpersteinen des jetzigen Belages und eine Neugestaltung der vorhandenen Freifläche hätten aus unserer Sicht nachhaltiger und kostengünstiger umgesetzt werden können.
Die Einbindung der alten Friedhofsmauer und der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes wäre großteils möglich gewesen. Eine Platzgestaltung im Einklang von Natur, Historie und Moderne ist unser Ziel.
Im November 24 wurde vom Gesamtgremium mehrheitlich an einem Beschluss aus 2015/2019 zur Ortsbildgestaltung festgehalten. Ursprünglich wurde mit ca. 650.000 € geplant, heute geht man von 1,3 Mio. Investitionskosten aus, denen die LWA nicht zustimmte.

LWA Gemeinderat
Lars Baumgärtner
Hofackerstraße 11
74232 Abstatt


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